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Der Träger des Naturparks ist der Naturparkverein, ein eingetragener, gemeinnütziger Verein des privaten Rechts. Seine Mitgliedschaft setzt sich im Wesentlichen zusammen aus den Kommunen seines Gebietes (Regierungsbezirke, Landkreise und rund 70 Städte und Gemeinden). Aber auch Vereine, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege nahe stehen, sowie Firmen und Privatpersonen gehören ihm als Mitglieder an. Der Geschäftssitz des Naturparks ist Pottenstein.
Der Naturparkverein wurde im Jahre 1968 gegründet, zunächst für einen damals noch geplanten „Naturpark Veldensteiner Forst". Im Jahre 1972 wurde das Gebiet jedoch erweitert auf die Fränkische Schweiz. Später (1975) kam noch das Obere Maintal (Staffelstein, Lichtenfels) dazu und das Naturparkgebiet bekam durch ein landesplanerisches Gutachten im Wesentlichen seine heutige Abgrenzung. Mit der Verordnung von 1995 wurde der Bestand des „Naturparks Fränkische Schweiz- Veldensteiner Forst" endgültig rechtskräftig. Im Jahr 2018 fand eine Namensänderung zu "Naturpark Fränkische Schweiz - Frankenjura" statt. Der Naturpark hat eine Größe von ca. 230.970 Hektar.
Wesentlicher Bestandteil der Naturparkverordnung ist die Festlegung der Naturparkschutzzone, der überwiegend die Eigenschaft eines Landschaftsschutzgebietes zukommt. Rund 60 % des Naturparkgebietes sind auf diese Weise unter besonderen Schutz gestellt.
Gem. § 4 der Naturparkverordnung ist der Schutzzweck, der Zweck der Festsetzung des Naturparks:
Nach § 12 sind die Aufgaben des Naturparkträgers insbesondere
PDF-Datei
(676 KB)Werden auch Sie Mitglied im Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst e.V. und unterstützen Sie damit unsere Arbeit!
PDF-Datei
(323 KB)Satzung des Vereins "Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst e.V." vom 26. Juli 1968 in der Fassung vom 15. Juni 2004.