Bootfahren
im Naturpark Fränkische Schweiz - Frankenjura
Mit dem Kajak unterwegs zu sein bietet neben Spaß und Erfrischung oft ganz neue Perspektiven auf die Landschaft des Naturparks und tiefere Einblicke in den Lebensraum eines naturnahen Fließgewässers. Bei ruhigem und respektvollem Verhalten kann man mit etwas Glück sogar seltenere Tierarten wie Eisvögel, Wasseramseln, Zwergtaucher oder Mühlkoppen beobachten. So kann eine Kajakfahrt zu einem einmaligen Naturerlebnis werden.
Da gerade diese naturnahen Bäche und Flüsse mit ihren angrenzenden Uferbereichen empfindliche Ökosysteme mit einer Vielzahl an seltenen und sehr spezialisierten Tier- und Pflanzenarten sind, stehen große Teile der Flusstäler unter gesetzlichem Schutz. Außerdem sind die meisten angrenzenden Flächen in privatem Besitz und werden häufig landwirtschaftlich genutzt.
Um einen Kompromiss zwischen den Interessen des Naturschutzes, der Grundeigentümer und Flächenbewirtschafter sowie der Fischerei, Jagd und Freizeitnutzenden zu finden, gibt es Rechtsverordnungen, die das Bootfahren auf den Fließgewässern im Naturparkgebiet regeln.
Für das Bootfahren auf Fließgewässern des Naturparks gelten folgende allgemeine und spezifische Regeln:
Allgemeine Regeln
- Es dürfen nur festgelegte Streckenabschnitte der Wiesent und der Pegnitz befahren werden. Alle anderen Fließgewässer, Abschnitte und Nebengewässer dürfen nicht befahren werden.
- Das Bootfahren ist je nach Fluss und Streckenabschnitt auf festgelegte Jahreszeiten und/oder Tageszeiten begrenzt.
- Es dürfen nur kleine Boote bis maximal 6,0 m Länge und maximal 3 bzw. 4 Plätze verwendet werden. Dazu zählen Kanus, Kajaks und Kanadier (diese auch als Schlauchboote, ABER keine Badeschlauchboote!). Flöße, Badeschlauchboote sowie Luftmatratzen u.ä. dürfen nicht verwendet werden. Kein Stand-up-Paddling!
- Das Ein- und Aussteigen sowie das Umtragen von Wehranlagen ist nur an dafür vorgesehenen und beschilderten Stellen erlaubt.
- Wehranlagen dürfen nicht befahren werden.
- Das Fahren gegen die Fließrichtung ist verboten.
- Organisierte Bootsveranstaltungen und Gruppenfahrten mit mehr als 10 Booten sind verboten.
- Floßfahrten und das Zusammenkoppeln mehrerer Boote sind verboten.
- Gewerblicher Bootsbetrieb ist gestattungspflichtig.
- Vermeiden Sie Uferkontakt und Grundberührungen!
- Umfahren Sie Flachwasserzonen sowie Kiesbänke und betreten Sie diese nicht!
- Vermeiden Sie Störungen von Tieren und schonen Sie Brutplätze und Laichbereiche!
- Verlassen Sie Ihr Boot nur an den gekennzeichneten Ein- und Ausstiegsstellen bzw. Umtragestellen!
- Bleiben Sie beim Umtragen auf den vorgegebenen Wegen!
- Nehmen Sie keine Glasflaschen mit!
- Vermeiden Sie unnötigen Lärm und hinterlassen Sie keine Abfälle!
- Halten Sie ausreichend Abstand zu Anglern und respektieren Sie Rechte und Interessen von Fischerei- und Jagdberechtigten sowie Grundbesitzern und Bewirtschaftern!
- Wildes Zelten und Feuer machen ist nicht erlaubt!
Spezifische Regeln
Wiesent
- Boote dürfen maximal 4 Plätze haben.
- Oberhalb der Straßenbrücke südlich von Plankenfels darf die Wiesent nicht befahren werden (Staatsstraße 2186 „Streitberg – B 22 (Eckersdorf)).
- Oberhalb der Einmündung des Leinleiterbaches bei Gasseldorf darf die Wiesent nur im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September befahren werden.
- Oberhalb der Wehranlage Sachsenmühle darf die Wiesent nur zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr befahren werden.
- Zwischen der Wehranlage Sachsenmühle und der Einmündung des Leinleiterbaches bei Gasseldorf darf die Wiesent nur von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr befahren werden.
Die entsprechende Gemeingebrauchs-Verordnung finden ist auf der Internetseite der Regierung Oberfranken zu finden.
Pegnitz
- Boote dürfen höchstens mit 3 Erwachsenen oder 2 Erwachsenen und 2 Kindern belegt sein.
- Zwischen Nasnitz und Ranna darf die Pegnitz nicht befahren werden (Naturschutzgebiet).
- Zwischen Neuhaus a.d.Pegnitz und Güntersthal darf die Pegnitz nur vom 1. Juli bis 31. Oktober zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr befahren werden.
- Zwischen Güntersthal und Hohenstadt ist das Bootfahren ganzjährig zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr erlaubt.
- Zwischen Neuhaus a.d.Pegnitz und Rupprechtstegen ist das Bootfahren erst ab einem mittleren Pegelstand des Vortages von mindestens 130 cm des Pegels Güntersthal erlaubt.
- Zwischen Rupprechtstegen und Artelshofen ist das Bootfahren erst ab einem mittleren Pegelstand des Vortages von mindestens 126 cm des Pegels Güntersthal erlaubt.
- Bei privaten Bootstouren zwischen Neuhaus a.d.Pegnitz und Artelshofen ist der Kanufahrer selbst verpflichtet, sich vor Fahrtantritt über den mittleren Pegelstand des Vortages auf der Homepage des Hochwassernachrichtendienstes (siehe Link unten) zu informieren.
Abfrage der mittleren Pegelstände:
Die entsprechende Gemeingebrauchs-Verordnung.
Die entsprechend ergänzende Allgemeinverfügung.
Kanuverleiher und Kanuschulen
Wiesent
Pegnitz